Unterwerfungserklärung in einer Grundschuldbestellungsurkunde
Die Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung für den Neugläubiger/Zessionar einer Sicherungsgrundschuld ist nur zulässig, wenn dieser in den Sicherungsvertrag eintritt.
Die Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung für den Neugläubiger/Zessionar einer Sicherungsgrundschuld ist nur zulässig, wenn dieser in den Sicherungsvertrag eintritt.