Die so genannte „Kick-Back-Rechtsprechung“ des Bundesgerichtshofs hinsichtlich verschwiegener Provisionen beim Fondsverkauf durch Banken und Dienstleistungsunternehmen für Wertpapiere zeigt weitere Wirkung:
Das OLG Hamm hat in einem Urteil vom 23.09.2009, Az. 31 U 31/09, entschieden, dass ein Anlageberater anders als ein bloßer Anlagevermittler, den Kapitalanleger stets über die tatsächlich bezahlten Provisionen aufklä...
OLG Stuttgart verurteilt Bank zum Schadensersatz an Anleger bei Beteiligung an DG-Immobilienfonds wg. unterbliebener Aufklärung über erhaltene Rückvergütung/ Provisionen aus dem Jahr 1994.