Flugzeugfonds auch im Visier des Fiskus

Nachdem die Finanzverwaltung bereits einer Vielzahl von Medienfonds aufgrund ihrer Defeasance-Struktur gewährte Steuervorteile aberkannt und Anleger so in eine finanziell hoch problematische Situation gebracht hatte, scheint nun eine weitere Beteiligungsform in Schieflage zu geraten: Flugzeugfonds.
Grundlage für den Richtungswechsel in der obersten Finanzbehörder ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2007: Hier stuften die Richter Flugzeugfonds als Gewerbe ein, was diese zur Abgabe der Gewerbesteuer verpflichtet.
