Accessio AG muss Schadensersatz bezahlen

Gute Nachrichten für alle Anleger der früheren Driver & Bengsch AG und jetzigen Accessio Wertpapierhandelshaus AG: Das Landgericht Itzehoe hat in einem Urteil vom 10.12.2009, Az. 7 O 102/09, den betroffenen Anlegern Schadensersatz zugesprochen.
Begründung:
Die Accessio bzw. die frühere Driver & Bengsch AG hatte keine anlegergerechte und keine anlagegerechte Beratung durchgeführt und insbesondere auch nicht auf die internen Provisionen, die so genannten Kick-Back-Zahlungen hingewiesen.
Wie viele andere Anleger der Accessio AG wurden auch in diesem Fall die Anleger zunächst über ein Tagesgeldkonto dazu veranlasst, Ersparnisse anzulegen. Sodann kamen die „Berater“ der Accessio und rieten dazu, Genussscheine zu erwerben, welche tatsächlich aber riskante Unternehmensbeteiligungen darstellten. Die Berater hatten die angebliche Sicherheit für die Altersvorsorge betont, wofür aber diese Genussscheine ungeeignet waren. Große Hoffnung für weitere Betroffene Anleger besteht insbesondere darin, dass im vorliegenden Fall die Accessio AG zwar einen Risiko-Analysebogen vorgelegt hat, in welchem sich die Klagepartei in eine höhere Risikoklasse eingestuft hatte; dennoch aber hat das Gericht entschieden, dass dem Berater aufgrund der Auskunft hätte klar sein müssen, dass die empfohlene Anlage nicht den wirklichen Interessen der Klagepartei bzw. des Anlegers entsprach.
Eine klare Haftung erkannte das Gericht auch im Hinblick auf die Innenprovisionen, welche die Accessio AG erhalten hatte. Das Landgericht urteilte hier deutlich, dass ein Berater die Interessen seines Auftraggebers zu wahren hat und sich nicht hinter dem Rücken seines Auftraggebers vom gegnerischen Geschäftspartner „kaufen“ lassen darf und dabei noch den Eindruck eines unabhängigen Beraters erweckt.
Die Kanzlei Seehofer, die seit über 15 Jahren auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert ist, steht betroffenen Anlegern gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.
